Die bestehende Abhängigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Einzelunternehmen, Handelsbetrieben, kommunalen Verwaltungen, Behörden sowie Privatpersonen von Technologieunternehmen mit Konzernleitungen in Drittstaaten, insbesondere den USA, wird erheblich reduziert.
Rechtssichere Minimierung oder möglichst vollständige Vermeidung von Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittstaaten außerhalb des anwendbaren Rechtsraums auf das notwendige Mindestmaß bzw. vollständige Vermeidung.
Der Kill Switch wird eliminiert, bzw. ist ausgeschlossen.
Die Erstellung sowie Abfrage von Nutzerprofilen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betreffenden Personen möglich.
Aufbau einer langfristig tragfähigen, sicheren, nachhaltigen und effizienten IT-Architektur, bei der Lizenzkosten weitestgehend entfallen.
Das Risiko von Betriebsstörungen durch den Ausfall zentraler Dienste, das in der Vergangenheit erhebliche Beeinträchtigungen kritischer Infrastrukturen verursachte, wird erheblich reduziert.
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die Anforderungen an Transparenz, Rechtssicherheit, Datenhoheit und digitale Souveränität einschließlich der Kontrolle über mögliche (dritt-)staatliche Zugriffe auf personenbezogene Daten und geistiges Eigentum werden weitgehend erfüllt und die digitale Souveränität der IT-Organisation nachhaltig gestärkt.
Das strukturelle Spannungsfeld, das sich aus dem Verhältnis der Dezentralität digitaler Infrastrukturen zu den in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerten Datenschutzgrundsätzen ergibt, wird entspannt.
Linux-basierte Systeme ermöglichen die eigenverantwortliche Datenhaltung und Datenverarbeitung, reduzieren Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern und tragen dadurch maßgeblich zur Wahrung der Datenhoheit, Datensouveränität sowie zur Minimierung rechtlicher Risiken bei.
Linux wird nicht nur als technologische Plattform etabliert, sondern die gesamte Elektronische Datenverarbeitung (EDV) wird strategisch und ganzheitlich auf Open Source Lösungen ausgerichtet.
Als ein zentraler Aspekt ist dabei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020 (Schrems II) zu beachten (das EU-US-Privacy-Shield-Abkommen ist ungültig).
Das IT-Coaching orientiert sich an den anerkannten und notwendigen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI,
https://www.bsi.bund.de/) und unterstützt wirtschaftlich selbständig operierende Organisationseinheiten sowie Privatpersonen, Privatwirtschaft und öffentlicher Sektor dabei, ihre IT-Organisation nicht nur Datenschutz konform, sondern auch technisch robust und für die Zukunft sicher aufzustellen.